Potsdam, 6. April 2023

Aufhebung der Corona-Regelungen

Aufhebung der Maskenpflicht für Besuchende im Klinikum und für Patient*innen der ambulanten Praxen (Poliklinik) | KEvB hält an Tests von stationären Patient*innen während des Klinikaufenthaltes fest

Zum Karfreitag, 7. April 2023 endet das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz § 28 „Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019“ und damit auch die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Arztpraxen. Somit gelten im Klinikum Ernst von Bergmann sowie dem Klinikum Westbrandenburg, Standort Potsdam, ab Karfreitag, 7. April keine coronaspezifischen Besuchsregelungen mehr.

Besuchsregelung stationäre Patient*innen

  • Besucher dürfen ohne Maskenpflicht und ohne Testpflicht das Haus betreten.
  • Besuche von isolationspflichtigen Patient*innen (dazu zählt auch das Sars-CoV-2-Virus), sowie die Begleitung von Patient*innen in der Notaufnahme, sind auch weiterhin nur in besonderen Situationen und Lebenslagen nach Absprache möglich.
  • Ein Besuchsverbot gilt für Stationen mit aktivem Ausbruchsgeschehen.
  • Sonderregelungen einzelner Kliniken und Fachbereichen sind individuell über die Homepage der Klinik oder der Station zu erfragen.

Ambulante Patient*innen (Poliklinik und ambulante Arztpraxen)

  • Patient*innen dürfen die Arztpraxen ohne Maskenpflicht und ohne Testpflicht betreten

Stationäre Patient*innen

  • Stationäre Patient*innen durch das KEvB bei Aufnahme auf Sars-CoV-2 getestet. Testungen im Verlauf erfolgen bei klinischer Symptomatik und Langliegern. Diese Maßnahme wird regelmäßig klinikintern neu bewertet.
  • Personen, die auf der Geburtsstation als Begleitung im Familienzimmer mit aufgenommen werden, werden ebenfalls bei Aufnahme auf Sars-CoV-2 getestet

Alle Informationen finden Sie ebenfalls über: www.evb-gesundheit.de/klinikumevb/besuch/corona-besuchsregeln.

PM 15|2023 Aufhebung der Corona-Regelungen ab 7. April 2023