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Die 10 größten Irrtümer zu Alkohol in der Schwangerschaft

Schon ein Schluck Alkohol kann Ihr ungeborenes King schädigen. Verzichten Sie deshalb bewusst auf Alkohol in der Schwangerschaft und Stillzeit!

Die pränatale Schädigung durch den Alkoholkonsum der Schwangeren kann unterschiedliche Auswirkungen auf das Kind haben. Als Fetale Alkoholspektrum-Störung (FASD) werden die gesamten Auswirkungen alkoholbedingter Störungen zusammengefasst.

Das Fetale Alkoholsyndrom (FAS) hingegen beschreibt das Vollbild der Behinderung. Die einzelnen Organe des Ungeborenen reifen in unterschiedlichen Zeitfenstern. Da Alkohol ein Zellgift ist, kann es sich in jeder Form und in jeder Phase der Schwangerschaft schädigend auf Organe und Organsysteme des Ungeborenen auswirken. Das zentrale Nervensystem entwickelt sich während der ganzen neun Monate und ist dadurch am stärksten gefährdet. Alkoholkonsum in der Schwangerschaft ist die häufigste Ursache für nicht genetisch bedingte Behinderungen.

Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 10.000 alkoholgeschädigte Kinder geboren. Diese Behinderung kann zu 100 Prozent vermieden werden, wenn die Mutter in der Schwangerschaft keinen Alkohol konsumiert.

(1) Ein Gläschen in Ehren...

Falsch. Das vermeintlich unbedenkliche „Gläschen in Ehren“ trinkt das Baby im Mutterleib zwangsläufig mit. Alkohol ist wasserlöslich und gerät über den Mutterkuchen (Plazenta) und die Nabelschnur ungehindert zum Fötus. Dieser erreicht schnell annähernd den gleichen Promillewert wie die Mutter. Da die Leber des Babys jedoch noch nicht vollständig entwickelt ist, braucht es 10 Mal länger als die Mutter, um den Alkohol abzubauen. Daher raten Mediziner schwangeren Frauen zur vollständigen Abstinenz – zum Wohle des Kindes.

Quelle: Klinikum Augsburg

(2) Moderater Alkoholgenuss erhöht die Milchbildung

Falsch. Das Gegenteil ist der Fall: Selbst in geringen Mengen beeinflusst der Konsum von alkoholischen Getränken die Ausschüttung mütterlicher Hormone, die die Milchbildung in der Brust bewirken. So kann es auch durch moderaten Alkoholkonsum zu einer spürbaren Verringerung der Milchmenge kommen.

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung

(3) Während der Stillzeit ist Alkoholgenuss unbedenklich

Stillende Frauen sollten wissen, dass ein Teil des Alkohols, den sie mit einem alkoholischen Getränk aufnehmen, über ihr Blut in die Muttermilch übergeht. Die Alkoholkonzentrationen im Blut und in der Milch steigen annähernd parallel und erreichen nach etwa 30 Minuten ein Konzentrationsmaximum. Für die Gesundheit von Mutter und Kind ist es daher am sichersten, in der Stillzeit auf den Konsum von alkoholischen Getränken zu verzichten, insbesondere in dem Zeitraum, in dem das Baby ausschließlich gestillt wird.

Quelle: Nationale Stillkommission/BfR

(4) Alkohol in Speisen verkocht

Falsch. Die alte Volksweisheit „Alkohol verfliegt beim Kochen“ haben Forscher von der University of Idaho als Irrtum entlarvt. Eine mit Alkohol versetzte Sauce oder Suppe, die direkt vom Herd genommen wird, enthält zum Beispiel noch 85 Prozent der ursprünglichen Alkoholmenge. Nach einer halben Stunde sind es immer noch 35 Prozent. Selbst eine Mahlzeit, die im Ofen oder auf dem Herd zweieinhalb Stunden vor sich hin köchelt, enthält noch fünf Prozent der ursprünglichen Alkoholmenge.

Quelle: Die Zeit

(5) Alkohol wird nicht über die Nabelschnur weitergeleitet

Falsch. Ethanol bzw. Äthylalkohol gehört der Stoffgruppe der Alkohole an und kann auf Grund seiner geringen molekularen Masse und seiner hohen Fett- und Wasserlöslichkeit problemlos die Plazentaschranke passieren. Die Folge: Das Kind trinkt jeden Schluck Alkohol unfreiwillig mit.

Quelle: fetales-alkoholsyndrom.de

(6) FAS tritt nur bei Kindern von alkoholabhängigen Frauen auf

Falsch. Das Fetale Alkoholsyndrom (FAS) ist nicht ein spezielles Problem von Suchtfamilien, sondern betrifft Kinder aller Gesellschaftsschichten. Es gibt Untersuchungen des Robert-Koch-Institutes,nach denen bis zu 20 Prozent der Frauen während der Schwangerschaft Alkohol trinken. Völlig unabhängig von sozialer Herkunft und Bildungsniveau existiert bis heute kein gesamtgesellschaftliches Problembewusstsein für FAS.

Quelle: Angeborene Fehlbildungen

(7) Von Alkohol ist nur zu Beginn der Schwangerschaft abzuraten

Falsch. Alkoholkonsum kann in jeder Phase der Schwangerschaft die Gesundheit des Kindes gefährden. Im ersten Schwangerschaftsdrittel besteht die Gefahr körperlicher Fehlbildungen, da Alkohol Einfluss auf die Zellvermehrung/-teilung hat, was zu einer reduzierten Bildung von Gehirnzellen führen kann. Im zweiten Schwangerschaftsdrittel treten in Folge von Alkoholkonsum besonders häufig Wachstumsstörungen und das Risiko für Fehlgeburten auf. Während des dritten Schwangerschaftsdrittels kann Alkoholkonsum zu Wachstumsstörungen und Störungen der Vernetzung oder Absterben von Nervenzellen führen. Die Folge: Entwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten des Kindes.

Quelle: AOK

(8) Ein Glas Wein ist unbedenklicher als ein Schnaps

Falsch. Das gesunde Glas Rotwein ist ein Mythos. Allein entscheidend ist die Menge an reinem Alkohol, die die Mutter zu sich nimmt. Ein Glas Wein weist zwar einen anderen Alkoholgehalt als ein Verdauungsschnaps auf, wird aber auch in anderen Mengen getrunken. Daher gilt die Verzichtsempfehlung für alle alkoholhaltigen Getränke gleichermaßen.

Quelle: Berufsverband der Frauenärzte

(9) Ein Gläschen Sekt am Morgen ist unbedenklich und gut für den Kreislauf

Falsch. Es gibt keinen risikolosen Alkoholgrenzwert in der Schwangerschaft! Sowohl chronischer Alkoholkonsum als auch geringe Mengen, wie ein Glas Sekt, können schwerwiegende und dauerhafte Schädigungen zufolge haben. Ein linearer Zusammenhang zwischen der von der Mutter konsumierten Alkoholmenge und dem Ausmaß embryonaler Entwicklungsschädigungen ist nicht nachweisbar.

Quelle: Berufsverband der Frauenärzte

(10) FAS ist heilbar

Falsch. Das Fetale Alkoholsyndrom (FAS) heilt leider nicht im Laufe der Zeit aus. Durch therapeutische Maßnahmen können lediglich die Folgen der Symptome gelindert und negative Auswirkungen reduziert werden.

Quelle: Fachzentrum für Pflegekinderwesen