Potsdam, 17. Juli 2025

Logo einer tanzenden Frau

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Auf Grundlage der positiven Ergebnisse der LIPLEG-Studie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute beschlossen, die Liposuktion zur Behandlung des Lipödems künftig unter bestimmten Voraussetzungen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anzuerkennen. Der Beschluss umfasst alle drei Stadien der Erkrankung und markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Versorgung von Patientinnen mit Lipödem.

Portraitfoto Priv.-Doz. Dr. med. Mojtaba Ghods

„Heute ist ein großer Tag für uns alle. Ich bin froh, dass sich der jahrelange Einsatz gelohnt hat und die betroffenen Patientinnen nun endlich die Anerkennung und Unterstützung erhalten, die sie verdienen. Niemand sollte sich für eine medizinisch notwendige Behandlung verschulden oder sie aus finanziellen Gründen aufschieben müssen.“

Priv.-Doz. Dr. med. Mojtaba Ghods, Chefarzt der Klinik für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Mikrochirurgie, Handchirurgie

Portraitfoto Dr. med. Karin Hochbaum

„Der heutige Beschluss des G‑BA, die Liposuktion zur Behandlung des Lipödems unabhängig vom Krankheitsstadium in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen, ist ein wichtiger Meilenstein. Dieser Schritt signalisiert nicht nur Anerkennung des hohen Leidensdrucks der Patientinnen, sondern stärkt auch langfristig die evidenzbasierte Versorgung im deutschen Gesundheitssystem.“„Der heutige Beschluss des G‑BA, die Liposuktion zur Behandlung des Lipödems unabhängig vom Krankheitsstadium in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen, ist ein wichtiger Meilenstein“, sagt Dr. med. Karin Hochbaum, Medizinische Geschäftsführerin Klinikum Ernst von Bergmann. „Dieser Schritt signalisiert nicht nur Anerkennung des hohen Leidensdrucks der Patientinnen, sondern stärkt auch langfristig die evidenzbasierte Versorgung im deutschen Gesundheitssystem.“

Dr. med. Karin Hochbaum, Medizinische Geschäftsführerin Klinikum Ernst von Bergmann

Voraussetzungen laut G-BA

Für die Kostenübernahme sind laut dem G-BA folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • eine fachärztliche Diagnose im sogenannten Vier-Augen-Prinzip,
  • eine dokumentierte Gewichtsstabilität oder -reduktion über einen Zeitraum von sechs Monaten,
  • sowie der Nachweis, dass konservative Maßnahmen wie Kompressionstherapie und Bewegungstherapie keine ausreichende Linderung gebracht haben.

LIPLEG-Studie als Grundstein der Entscheidung

Die Entscheidung des G-BA basiert auf der bundesweiten LIPLEG-Studie, die der G-BA im Jahr 2021 initiiert hat. Einen maßgeblichen Beitrag zu dieser Studie leisteten Priv.-Doz. Dr. Mojtaba Ghods und sein Team am Studienzentrum in Bad Belzig, die dabei den Großteil der in der Studie behandelten Frauen betreuten. Deutschlandweit waren 14 Studienzentren mit insgesamt 450 Studienteilnehmerinnen involviert. Ziel dieser Erprobungsstudie war es, die konservativen Therapiemöglichkeiten des Lipödems (umgangssprachlich auch „Reiterhosensyndrom“ genannt) mit operativen Eingriffen zu vergleichen, um erstmals eine wissenschaftlich fundierte Aussage über Nutzen und Effektivität der Operation treffen zu können.

Zum Lipödem

Das Lipödem ist eine chronische schmerzhafte Fettverteilungsstörung, die fast ausschließlich Frauen betrifft. Es ist durch eine symmetrische Fettansammlung an Beinen, Hüften und Armen gekennzeichnet, die mit starken Schmerzen und einer erhöhten Berührungsempfindlichkeit einhergeht. Das morphologische Fortschreiten des Lipödems wird in drei Stadien eingeteilt. Im ersten Stadium treten beginnende Fettvermehrung und Schmerzen auf, während die Fettansammlungen im zweiten und dritten Stadium ausgeprägter werden mit Knotenbildung, und unregelmäßigem Hautrelief bis hin zur Wammenbildung, was die Mobilität und Lebensqualität der Betroffenen stark einschränkt. Der von den Patientinnen verspürte Schmerz ist jedoch unabhängig von der Stadieneinteilung und kann im Stadium I ebenso ausgeprägt sein wie im Stadium III. Bis jetzt wurde die Liposuktion als Therapie für das Lipödem nur im Stadium III und unter strengen Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.