Potsdam, 30. September 2026

Eingangsbereich der Zentralen Notaufnahme des Ernst von Bergmann Klinikums mit mehrstöckigem Gebäude und Informationsschild

Eingangsbereich zur Zentralen Notaufnahme des Klinikum Ernst von Bergmann und zur Ärztlichen Bereitschaftspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg

Zum Todesfall vom 26. August 2026 am Klinikum Ernst von Bergmann liegt inzwischen eine gutachterliche Bewertung vor. Untersucht wurde, ob ein Zusammenhang zwischen der Schließung der stationären Gefäßchirurgie und dem Tod des Patienten bestand.

Hierzu erklärt Brigitte Meier, Vorsitzende des Aufsichtsrates: „Nach dem Ergebnis der gutachterlichen Prüfung besteht kein Zusammenhang zwischen dem Todesfall und der Schließung der stationären Gefäßchirurgie am Klinikum Ernst von Bergmann. Das Gutachten liegt dem zuständigen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg als Aufsichtsbehörde vor. 

Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei setzt die Untersuchung der strukturellen und organisatorischen Folgen der Schließung der stationären Gefäßchirurgie fort. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.“

Dr. Christian Unzicker, Geschäftsführer des Klinikums Ernst von Bergmann, ergänzt: „Unsere Anteilnahme gilt den Angehörigen. Wir wissen, dass eine gutachterliche Klärung den Verlust eines Menschen nicht lindern kann. Wir stehen für eine transparente Aufarbeitung und gerade mit Blick auf die Angehörigen war es uns wichtig, die Frage nach einem möglichen Zusammenhang sorgfältig und unabhängig prüfen zu lassen.“