Sperrung des Haupteingangs

Sperrung des Haupteingangs ab 14. Oktober 2024 bis Frühjahr 2025 und Umleitung über die Poliklinik

Aufgrund notwendiger Umbau- und Sanierungsarbeiten wird der Haupteingang (Haus A) des Klinikums EvB aus sicherheits-technischen Gründen verlegt werden. Bitte nutzen Sie während der Bauzeit stattdessen den Eingang zur Poliklinik (Haus J). Die neue Zuwegung ist ausgeschildert. Barrierefreiheit ist gegeben.

Die Patientenaufnahme sowie die Aufzüge in Haus A bleiben in Betrieb. Ein Wegeleitsystem führt Sie von der Poliklink auf kürzestem Weg dorthin. Auch das Café „Kaffeepause“ hat für Sie wie gewohnt geöffnet. Lediglich die Außenterasse ist während der Bauzeit geschlossen.

Der Eingang über die Poliklinik ist während der Umbauarbeiten von 6:00 – 22:00 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten stimmen Sie Ihren Besuch eines Angehörigen bitte mit der jeweiligen Station ab. In Notfällen stehen die Notaufnahmen rund um die Uhr als Anlaufstelle zur Verfügung.

Standort Charlottenstraße

Charlottenstraße 72, 14467 Potsdam

Lageplan Charlottenstraße, Potsdam

Unser Standort in der Charlottenstraße 72 ist zentrumsnah gelegen und sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Fahrrad oder dem Auto bequem zu erreichen.

Sie erreichen uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

  • Buslinie 692 bis Haltestelle Klinikum (Halt direkt vor dem Haupteingang)
  • Straßenbahn 93, 94, 99 bis Haltestelle Burgstraße/Klinikum
  • weitere Buslinien und Straßenbahnen bis Haltestelle Platz der Einheit

Für Fahrräder:

Auf dem gesamten Klinikumsgelände stehen Fahrradstellplätze zur Verfügung. Vor dem Haupteingang sowie vor der Poliklinik (Zugang über die Hebbelstraße) stehen Service-Stationen mit Luftpumpe und vielfältigem Werkzeug zur Verfügung.

Parken auf dem Klinikumsgelände:

Die Einfahrt zum Parkbereich für Patient*innen und Besucher*innen des Klinikums Ernst von Bergmann in Potsdam sowie der Fachrarztpraxen der Poliklinik und des MVZ erfolgt ausschließlich über die Gutenbergstraße. Folgen Sie der Ausschilderung: Kinder-Notaufnahme. Eine Einfahrt und Ausfahrt über die Zufahrt in der Berliner Straße ist nur den Lieferanten und Mitarbeitenden möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Empfangs am Haupteingang (Haus A, Charlottenstraße) oder betätigen Sie die Serviceklingel an den Schrankenterminals.

Montag – Sonntag

  • bis 20 Minuten gebührenfrei
  • danach je angefangene 30 Minuten: 1,00 Euro
  • Tagesticket: 14,00 Euro
  • kostenfreies Parken (bis zu einer Höchstdauer von 24 Stunden) für Personen mit Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“

Patient*innen und Besuchende dürfen nur bei freier Stellplatzkapazität ein Fahrzeug auf dem Gelände des Klinikums abstellen. Ist kein freier Stellplatz vorhanden, ist das Befahren des Klinikgeländes ausschließlich für das Ein- oder Aussteigen bzw. für das Be- oder Entladen erlaubt.

Die Einfahrtschranke öffnet sich durch Entnahme eines Parktickets aus der Schrankenanlage. Die Ausfahrtschranke öffnet sich, wenn das entwertete Parkticket in die Schrankenanlage eingeführt wird. Die Parkgebühr ist vor der Ausfahrt am Kassenautomaten zu entrichten (Entwertung des Parktickets).

Das Parkticket ist am Kassenautomaten zu entwerten. Diesen finden Sie vor Haus S. Dies gilt nicht für das kostenfreie Kurzzeitparken bis 20 Minuten. Hier können Sie gleich mit dem Parkschein wieder herausfahren.

Personen mit Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ erhalten kostenfreie Ausfahrtickets am Empfang des Haupteingangs (Haus A), den Arztpraxen der Poliklinik (Haus J) und der Kinder-Notaufnahme (Haus F).

Auf dem Betriebsgelände des Klinikum Ernst von Bergmann gelten die Vorschriften der StVO. Es gilt ein generelles Hupverbot.

Das Abstellen von Fahrzeugen auf einem Stellplatz erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Für die Haftung des Fahrzeugführers/Fahrzeughalters gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Es erfolgt keine Beaufsichtigung, Bewachung und Überwachung der abgestellten Fahrzeuge. Das Klinikum übernimmt keinerlei Haftung bei Verkehrsunfällen, einschließlich daraus resultierender Personen- und/oder Sachschäden sowie Diebstahl von/in/an Fahrzeugen.

In den Stellplatzbereichen und auf den Stellplätzen ist es u.a. nicht gestattet,

  • Motoren unnötig laufen zu lassen.
  • Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen.
  • Kleinkinder und Tiere im verschlossenen Fahrzeug ohne Aufsicht zu lassen.

Wir bitten Sie, vor Verlassen des Fahrzeugs die Handbremse festzustellen.

Verstößt ein Fahrzeugführer/Fahrzeughalter gegen die Regelungen der Stellplatzordnung, ist das Klinikum zu folgenden Maßnahmen berechtigt:

  • Im Regelfall erfolgt beim ersten Verstoß eine schriftliche Verwarnung am Fahrzeug mit dem Hinweis auf die rechtlichen Konsequenzen im Wiederholungsfall; es sei denn, das Fahrzeug blockiert direkte Flucht- oder Rettungswege, personengebundene, sonstige reservierte und behindertengerechte Stellplätze.
  • Tritt der Wiederholungsfall ein, wird das Fahrzeugmittels Radkralle sichergestellt. In diesem Fall ist eine Gebühr für das Entsichern des Fahrzeuges in Höhe von 50,00 Euro zu entrichten.
  • Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen nach Sicherstellung ausgelöst, wird das Fahrzeug auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt. Die Gebühr für die Ermittlung des Fahrzeughalters trägt der Fahrzeughalter.

Standort In der Aue

In der Aue 59 – 61, 14480 Potsdam

Lageplan In der Aue, Potsdam

Sie erreichen uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Buslinien 118, 694, N17 Haltestelle In der Aue oder Hubertusdamm/Steinstraße

Für Fahrräder:

Auf dem Klinikgelände stehen Fahrradstellplätze zur Verfügung.

Standort Ahornstraße

Ahornstraße 18, 14482 Potsdam

Lageplan Ahornstraße, Potsdam

Buslinien 601, 690, 696 Haltestelle Katjes