Geburtshilfe
Bedürfnisorientiert und hebammenbegleitet
Begleitung stiller Geburten
Die Entstehung neuen Lebens ist zumeist ein freudiges Ereignis. Manchmal gibt es jedoch Umstände, die dazu führen, dass Schwangerschaften anders enden.
„Stille Geburten“ umfassen Geburten, in denen der erste Schrei des Kindes ausbleibt, unabhängig von der Ursache. Es kann sich um eine induzierte Beendigung der Schwangerschaft handeln, den natürlichen Tod des Kindes im Mutterleib oder dem unmittelbaren Tod des Kindes nach der Geburt aufgrund von Krankheit.
Um sich auf eine stille Geburt vorzubereiten, benötigt man Zeit und Raum, diese Nachricht zu verstehen und sich auf diesen anderen Weg einzulassen. In den meisten Fällen gibt es keinen zeitlichen Druck, sodass die Familie das Tempo vorgeben kann. Zu Beginn erfolgt eine Aufklärung über alle notwendigen Maßnahmen. Außerdem werden wichtige Fragen zum Thema der Obduktion und Bestattung des Kindes besprochen. Ein besonders wichtiger Teil ist das Schaffen von Erinnerungen. Es gibt nur einen kurzen Zeitraum mit dem Kind. In dieser Zeit fallen Kennenlernen und Abschiednehmen zusammen. Wir ermutigen die Familien, all das festzuhalten. Die Zusammenarbeit mit den Sternenfotografen bietet die Möglichkeit, Bilder ehrenamtlicher FotografInnen anzufertigen. Diese können mit den Familien zusammen, aber auch ausschließlich vom Kind gemacht werden. Sie können für einen späteren Zeitpunkt verschlossen, aber auch zum Trauern und Erinnern dienen. Unsere Seelsorgerin steht Ihnen ebenso jederzeit zur Verfügung.
Eine Aufnahme in einem Familienzimmer ist möglich. Die Begleitung einer stillen Geburt ist ebenso bedürfnisorientiert und hebammenbegleitet wie jede andere Geburt auch. Hierbei stehen schmerzerleichternde Mittel jederzeit zur Verfügung. Manchmal erfolgt nach der Geburt eine operative Kontrolle und gegebenenfalls eine Entfernung des Mutterkuchens (Plazenta).
Um das Kind auf die letzte Reise zu schicken, stehen individuelle Kleidung, sowie Mützen und weitere Beigaben zur Verfügung. Auf Wunsch kann auch private Kleidung für das Kind mitgebracht werden und Gedenkstücke dem Kind beigelegt werden. Um eine Erinnerung zu schaffen, werden Fußabdrücke gemacht. Natürlich wird auch dieses Kind gemessen und gewogen. Auf Wunsch der Familien kann das Kind auch gebadet werden.
Die individuelle Begleitung, basierend auf den Bedürfnissen der Familie, steht dabei für uns an oberster Stelle. Genauso sind wir bestrebt, die kulturellen und religiösen Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen. Die jeweilige Schwangerschaftswoche bietet den Rahmen der Betreuung und des Geburtsprozesses.
Die gemeinsame Zeit mit dem Kind nach der Geburt ist nahezu jederzeit möglich. Auch wenn ein direktes Betrachten und Kennenlernen des Kindes nicht vorstellbar ist, kann dies in den Tagen danach ermöglicht werden. Auch Geschwisterkinder und Verwandte können miteinbezogen werden.
Im Rahmen einer stillen Geburt haben Sie ebenfalls Anspruch auf Mutterschutz. Bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche gibt es eine zweiwöchige Schutzfrist. Ab der 17. Schwangerschaftswoche erhöht sie sich auf sechs Wochen. Ab der 20. Schwangerschaftswoche ist es eine achtwöchige Schutzfrist.
Jedes Jahr gedenken wir am 15. Oktober den Sternenkindern bei einem gemeinsamen Laternenumzug.
Der Rahmen und Umfang der Bestattung des Kindes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Bestattung kann individuell durch die Familie organisiert werden oder unter bestimmten Bedingungen über die Klinik würdevoll bestattet werden.
Alle relevanten Informationen und notwendige Schritte für die Zeit nach der stillen Geburt erhalten Sie im persönlichen Aufklärungsgespräch. Außerdem erhalten Sie Informationsmaterialien zum Mitnehmen.
Es ist uns wichtig zu vermitteln, dass allen Frauen vor, während und nach der Geburt Hebammenbetreuung zusteht, ganz unabhängig von der Schwangerschaftswoche.
Jedes Jahr gedenken wir am 15. Oktober gemeinsam mit Eltern und Angehörige den Sternenkindern bei einem gemeinsamen Laternenumzug.