Wieder richtig hören können

Cochlea und implantierbare Hörgeräte

Cochlea-Implantationen (CI) gehören heutzutage zu den Standardtherapieverfahren bei beidseitiger oder auch einseitiger Taubheit bzw. hochgradiger Schwerhörigkeit und sind aus dem HNO-Fachgebiet nicht mehr wegzudenken. Auch in unserer Hals-Nasen-Ohrenklinik werden bereits seit 2009 Cochlea-Implantationen durchgeführt.

Cochlear Implantat – Was ist das?

Cochlea-Implantate sind bioelektronische Implantate, mit Hilfe derer es einem Patienten mit Ertaubung oder hochgradiger Schwerhörigkeit ermöglicht wird, wieder akustische Signale wahrzunehmen und diese in Sprachverständnis umzusetzen. Ein Cochlea-Implantatsystem besteht aus den zwei Hauptkomponenten: dem Implantat und dem Soundprozessor. Das Implantat wird hinter dem Ohr, unter die Haut in ein Knochenbett implantiert. Die Implantatelektrode wird in die Hörschnecke (Cochlea) eingeführt und übernimmt die Stimulation des Hörnervs und der Hörbahn. Im Sprachprozessor werden über ein Mikrofon Signale aufgenommen, verarbeitet und drahtlos zum Implantat gesendet. Das dort decodierte Signal bewirkt über eine definierte Elektrostimulation die Reizung unterschiedlicher Hörnervenabschnitte.

Wann ist eine Versorgung mit einem Cochlea-Implantat sinnvoll?

Das Cochlea-Implantat (CI) kann Menschen helfen, die von Geburt an oder durch eine spätere Erkrankung unter einer Taubheit oder hochgradigen  Innenohrschwerhörigkeit leiden. Versorgt werden können Erwachsene und vor allem auch Kinder mit einer ein- oder beidseitigen Schwerhörigkeit, bei denen der Hörnerv intakt ist und herkömmliche Hörgeräte nicht zu einem ausreichenden Sprachverständnis führen.

Um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine CI-Versorgung bei Ihnen oder Ihrem Kind gegeben sind, müssen umfassende Voruntersuchungen durchgeführt werden. Gerne können Sie für ein erstes Beratungsgespräch einen Termin in unserer „CI-Sprechstunde“ vereinbaren.

Voruntersuchungen

In der Regel führen wir alle notwendigen präoperativen Untersuchungen ambulant durch. Es erfolgen umfangreiche Tests des Hörens, des Verstehens und des Gleichgewichtes sowie eine Überprüfung des Hörnervs, um sicherzugehen, dass eine Implantation erfolgreich durchgeführt werden kann. Auch verschiedene Bildgebungen (Computertomographie, Magnetresonanztomographie) müssen durchgeführt werden. Darüber hinaus informieren wir unsere Patient*innen über die verschiedenen Hersteller, Implantate und Soundprozessoren sowie über den Ablauf der Rehabilitation. Erst nach allen erforderlichen Voruntersuchungen und Beratungsgesprächen erfolgt die abschließende Entscheidung, ob eine CI-Versorgung für Sie sinnvoll und möglich ist.

Kostenübernahmeantrag

Wenn die medizinischen Voraussetzungen für ein CI vorhanden sind und Sie sich für eine CI-Versorgung entschieden haben ist eine schriftliche Kostenübernahmeantragsstellung bei Ihrer Krankenkasse erforderlich. Der Kostenübernahmeantrag kann nach Ihrem schriftlichen Einverständnis, unsererseits gestellt werden. Sobald die Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegt, kann ein Operationstermin vereinbart werden.

Implantat- und Prozessorbeispiele

In der HNO-Klinik werden Implantattypen verschiedener Hersteller implantiert. Eine Demonstration und Beratung erfolgt nach den Voruntersuchungen und der abschließenden Entscheidung zur CI-Versorgung.

Operation und stationärer Aufenthalt

Die CI-Implantation erfordert einen stationären Klinikaufenthalt. Der Eingriff erfolgt in Vollnarkose und dauert circa zwei Stunden. Nach Einsetzen des Implantates und Platzierung der Elektrode wird bereits während der Operation mit ausgiebigen Messungen die Funktion des Cochlea-Implantats kontrolliert. Die Überprüfung der genauen Elektrodenträgerlage in der Cochlea erfolgt durch eine Röntgen- oder CT-Aufnahme in der Regel ein bis zwei Tage nach der Operation.

Nach der OP bleiben Sie etwa fünf bis sieben Tage bei uns stationär. Am Entlassungstag erhalten die „Entlassungsinformation nach CI“ mit allen weiteren Terminen, die Implantatpässe sowie Ihr komplettes CI-Zubehör ausgehändigt. Außerdem erhalten Sie den Entlassungsbrief mit Verhaltensregeln. Das Nahtmaterial kann am 7. bis 10. Tag nach der Implantation entfernt werden. Sie sollten sich für etwa zwei bis drei Wochen körperlich schonen. Wir empfehlen für sechs Wochen nach der Operation auf Flugreisen zu verzichten.

Erstanpassung und Rehabilitation

Zwischen der Operation und der Erstanpassung des Soundprozessors müssen etwa vier bis sechs Wochen Heilphase liegen, damit die Haut über dem Implantat nicht mehr geschwollen oder druckempfindlich ist. Die Erstanpassung des Soundprozessors erfolgt bei uns oder im Hör-Therapiezentrum Potsdam. Zusammen bilden wir ein Behandlungsteam. Nach der erfolgreichen Erstanpassung beginnt die Rehabilitation.

Aktive Mittelohrimplantate und Knochenleitungshörgeräte

Cochlea-Implantate helfen Patient*innen mit fortgeschrittenem Innenohrschaden. Ist jedoch das Mittelohr beschädigt, kann häufig eine Operation oder ein „normales" Hörgerät helfen. Stehen diese Möglichkeiten nicht zur Verfügung, beispielsweise weil das Mittelohr zerstört, der Gehörgang verschlossen oder entzündet ist oder sich das äußere Ohr nicht richtig gebildet hat, können aktive Mittelohrimplantate oder Knochenleitungshörgeräte Abhilfe schaffen.