Begleitung und Beratung
Sozialdienst
Alle Patient*innen, die auch nach dem stationären Aufenthalt in unserem Klinikum, Pflege- oder Hilfebedarf haben und/oder einer Anschlussheilbehandlung (AHB), einer Anschlussheilgesundheitsmaßnahme (AHG) oder einer sonstigen Rehabilitationsmaßnahme bedürfen, werden durch Ärzt*innen, Pflegekräfte und die Mitarbeiter*innen des Sozialdienstes des Klinikums individuell betreut und beraten. Der Sozialdienst leistet Hilfestellung bei der Beantragung, Organisation und Koordination der Maßnahmen. Alle wesentlichen Informationen zu Ihrer Erkrankung und zur Therapie werden Ihnen mitgegeben bzw. rechtzeitig an die nachbehandelnde Stelle übermittelt.
Erkrankungen und die Notwendigkeit einer stationären Behandlung stellen für viele Menschen eine besondere Belastung dar. Häufig ergeben sich während der Behandlung und im Hinblick auf die anstehende Entlassung viele Fragen: zur Weiterversorgung, zu sozialrechtlichen Ansprüchen oder zu Ansprechpartnern außerhalb des Krankenhauses.
Die Mitarbeiter*innen unseres Sozialdienstes unterstützen Sie gern bei der Klärung Ihres persönlichen Anliegens und beraten Sie zu Ihren individuellen Möglichkeiten. In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam mit Ihnen, was aktuell notwendig ist. Die Planung und Koordinierung aller notwendigen Hilfen erfolgt in Absprache mit den Ärzt*innen sowie Pflegekräften. Bei Bedarf binden wir auch externe Dienstleister, Einrichtungen und Institutionen ein, sofern Sie dies wünschen.
Der Sozialdienst informiert, berät, unterstützt, organisiert und vermittelt unter anderem zu folgenden Leistungen:
- ambulante und stationäre Rehabilitation
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Leistungen der Krankenversicherung
- häusliche Krankenpflege
- ambulante Beratungsstellen
- Selbsthilfegruppen
- Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht
- Möglichkeiten der finanziellen Sicherung
- ambulante und stationäre Rehabilitation
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Leistungen der Krankenversicherung
- häusliche Krankenpflege
- ambulante Beratungsstellen
- Selbsthilfegruppen
- Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht
- Möglichkeiten der finanziellen Sicherung