Besuche sind zwischen 14.30 und 17.00 Uhr möglich.
Besucher*innen mit Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 - im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts - hinweisen, sind vom Besuchsrecht ausgeschlossen.
Besucher*innen dürfen ohne Maskenpflicht und ohne Testpflicht das Haus betreten.
Besuche von isolationspflichtigen Patient*innen sowie die Begleitung von Patient*innen in der Notaufnahme, sind auch weiterhin nur in besonderen Situationen und Lebenslagen nach Absprache möglich.
Ein Besuchsverbot gilt ebenfalls für Stationen mit aktiven Ausbruchsgeschehen.