Corona-Besuchsregeln (gültig ab 15. Dezember 2023)

  • Besuche sind zwischen 14:30 und 17:00 Uhr möglich.
  • Für Besucherinnen und Besucher gilt ab dem 15. Dezember 2023 die Pflicht während des gesamten Aufenthalts in den Räumlichkeiten des Klinikums eine Maske (Mund-Nase-Schutz) zu tragen. Bitte tragen Sie die Maske durchgehend, insbesondere auch im Patientenzimmer.
  • Besucher*innen mit Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 – im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts – hinweisen, sind vom Besuchsrecht ausgeschlossen. 
  • Besuche von isolationspflichtigen Patient*innen (dazu zählt auch das Sars-CoV-2-Virus), sowie die Begleitung von Patient*innen in der Notaufnahme, sind auch weiterhin nur in besonderen Situationen und Lebenslagen nach Absprache möglich.
  • Für Stationen mit aktiven Ausbruchsgeschehen gilt ein Besuchsverbot.