Entlassung

Sie werden entlassen, wenn Sie nach dem Urteil des behandelnden Krankenhausarztes der Behandlung im Krankenhaus nicht mehr bedürfen oder wenn Sie Ihre Entlassung ausdrücklich wünschen.

Bestehen Sie gegen ärztlichen Rat auf Ihrer Entlassung oder verlassen Sie ohne Zustimmung des behandelnden Arztes das Krankenhaus, können das Krankenhaus und die behandelnden Ärzte für evtl. Folgen nicht haften. Geben Sie bitte, ehe Sie uns verlassen, Ihnen überlassene Gegenstände zurück. Vergessen Sie bitte nicht, sich mit Ihrer Telefonkarte am Telefonautomaten im Erdgeschoss abzumelden.

Mit den besten Wünschen, dass Ihre völlige Genesung zu Hause rasch weitere Fortschritte macht, grüßen Sie die Ärzte, das Pflegepersonal und die übrigen Mitarbeiter der Lausitz Klinik Forst.