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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2025 für Menschen mit starkem Zigarettenkonsum die Lungenkrebs-Früherkennung als neue Leistung der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Dieses soll helfen, eine Lungenkrebserkrankung frühzeitig zu erkennen, zeitnah zu behandeln und so die Überlebenschancen der Betroffenen zu erhöhen. Das Screening-Angebot kann voraussichtlich ab April 2026 als Kassenleistung von den Versicherten in Anspruch genommen werden, sofern das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss nicht beanstandet sowie ein G-BA-Beschluss zur Versicherteninformation vorliegt. Langjährige Raucherinnen und Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren können dann alle 12 Monate eine Untersuchung der Lunge mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) wahrnehmen.
„In Deutschland erkranken jährlich etwa 57.000 Menschen an Lungenkrebs, meistens verursacht durch langjähriges und starkes Rauchen von Zigaretten. Deshalb begrüßen wir die Entscheidung des G-BA ausdrücklich, ein Lungenkrebs-Früherkennungsprogramm zu etablieren“, sagt Prof. Dr. Hartwig Schütte, Chefarzt der Klinik für Pneumologie und Beatmungsmedizin am Klinikum EvB in Potsdam.
MUDr. Mahmoud Ismail, Chefarzt der Klinik für Thoraxchirurgie am Klinikum EvB: „Lungenkrebs wird in Deutschland entweder im Frühstadium durch Zufall oder erst im fortgeschrittenen Stadium mit vielen Symptomen entdeckt. Patienten im Frühstadium haben eine bessere Überlebensrate. Hier sehe ich die Vorteile des Screenings, um die Tumoren frühzeitig zu entdecken und somit die Patienten direkt kurativ zu behandeln.“
Details zur Lungenkrebs-Früherkennung
Am Lungenkrebs-Screening können aktive und ehemalige Raucherinnen und Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren teilnehmen. Teilnahmeberechtigt sind Versicherte, die mindestens 25 Jahre geraucht haben – nach wie vor Rauchen oder vor weniger als 10 Jahren das Rauchen beendet haben. Der Umfang muss rechnerisch mindestens 15 Packungsjahre ergeben. Das Rauchen von 20 Zigaretten pro Tag über ein Jahr lang entspricht einem Packungsjahr. Die Untersuchung der Lunge erfolgt mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT). Erscheint der Befund kontroll- oder abklärungsbedürftig, wird eine Zweitbefundung veranlasst.
„Um den medizinischen Nutzen des Lungenkrebs-Screenings sicherzustellen und zu vermeiden, dass aus den NDCT-Aufnahmen fälschlicherweise ein Erkrankungsverdacht abgeleitet wird, müssen die am Lungenkrebs-Screening teilnehmenden Radiologien besondere Qualifikationen vorweisen“, sagt Prof. Dr. med. Lukas Beyer, Leitender Chefarzt des Zentrums für interventionelle und diagnostische Radiologie und Neuroradiologie. „Darüber hinaus hat der G-BA qualitätssichernde Anforderungen an das für das Screening genutzte CT-Gerät, den Befundarbeitsplatz sowie die verwendete Software zur computerassistierten Auswertung der CT-Aufnahmen definiert. All diese fachlichen und technischen Anforderungen erfüllen wir in unserem Zentrum schon heute.“
Dr. med. Karin Hochbaum, Medizinische Geschäftsführerin des Klinikum EvB: „Wir wünschen uns, dass die Früherkennungsuntersuchung genauso gut angenommen wird, wie beispielsweise das Mammographie-Screening für Brustkrebs oder die Vorsorge-Koloskopie für Darmkrebs. Die Früherkennung von Krebserkrankungen ist entscheidend, um die Heilungs- und Überlebensraten zu verbessern.“
Weitere Informationen zum geplanten Lungenkrebs-Screening finden Sie auf den Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1263/