
Wegweiser Klinikum EvB vor dem Haupteingang
Das Klinikum Ernst von Bergmann hat nach enger Abstimmung mit der Krankenhaus-hygiene und dem Gesundheitsamt Potsdam erhebliche Erleichterungen der Corona-Schutzmaßnahmen für Patient*innen und Besucher*innen beschlossen.
Grundlage für die Erleichterungen sind die niedrige Hospitalisierungsrate, die weiter sinkenden Inzidenzen sowie die aktuell geltende SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung des Landes Brandenburg.
Ab Montag, 30. Mai 2022 gelten folgende Besuchsregelungen: Voraussetzungen für den Einlass:
- Symptomfreiheit: Personen mit Symptomen, die auf eine COVID-Erkrankung im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch Instituts hinweisen, sind vom Besuchsrecht ausgeschlossen.
- Jede Besucher*in hat auch weiterhin verpflichtend eine FFP2-Maske (ohne Ventil) zu tragen. Bitte desinfizieren Sie sich beim Eintritt die Hände und beachten, soweit möglich, die Abstandsgebote.
- Bitte bringen Sie Ihre eigene FFP2-Maske (ohne Ventil) mit. Ein Zutritt mit Stoff- oder medizinischem Mund-Nasen-Schutz ist nicht gestattet.
Die Zugangsbeschränkung 2G/3G sowie die Beschränkung hinsichtlich der maximalen Anzahl der Besuchenden entfallen ab dem Montag, 30. Mai 2022. Die bislang verwendeten Selbstauskunftsbögen, u.a. für Besucher, ambulante Patienten, Begleitpersonen, entfallen ersatzlos.
Besuchs-Ausnahmeregelungen gelten bis auf weiteres für folgende Bereiche:
- Patient*innen, die mit dem Sars-Cov-2-Virus infiziert sind, können auch weiterhin keinen Besuch empfangen.
- Ein Besuchsverbot gilt ebenfalls für Stationen mit aktiven Ausbruchsgeschehen.
- Für Patient*innen der Klinik für Hämatologie und Onkologie gilt: 1 Besucher pro Patient pro Tag
- Für Patient*innen der Klinik für Geriatrie gilt: 1 Besucher pro Patient pro Tag für 1h / zwischen 13-18 Uhr
- Die Zentrale Notaufnahme sowie COVID-Patient*innen können auch weiterhin keinen Besuch empfangen.
- Grundsätzlich gilt: Ausnahmen sind in besonderen Situationen in Absprache mit den Ärztinnen und Ärzten der jeweiligen Station auch weiterhin möglich, so z.B. für Menschen am Ende ihres Lebens oder mit akut lebensbedrohlicher Erkrankung.