
Wir suchen zum 01.07.2025 für den kombinierten Einsatz als fachärztliche Leitung (m/w/d) des Schlaflabors unserer Poliklinik und parallel als Facharzt/ Oberarzt (m/w/d) der Klinik für Pneumologie und Beatmungsmedizin eine:
fachärztliche Leitung (m/w/d) des Schlaflabors
Wir überzeugen Sie mit:
- einem anspruchsvollen Aufgabengebiet
- einem angenehmen und kollegialen Arbeitsklima
- Raum für Eigenverantwortlichkeit und aktiver Mitgestaltung
- weitreichenden internen und externen Fortbildungsmöglichkeiten
- einem unbefristeten Arbeitsvertrag
- mit einer Vergütung orientiert an dem TV-Ärzte/VKA (Entgeltgruppe II/ III) sowie einer betrieblichen Altersvorsorge
- zentraler Lage und guter Verkehrsanbindung an einem attraktiv gelegenem Standort
Informationen zu weiteren Benefits finden Sie hier: https://www.evb-gesundheit.de/arbeitswelt-ambulant/ihre-karriere-poliklinik-potsdam
Deshalb passen Sie zu uns:
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Facharztweiterbildung für Innere Medizin und Pneumologie, sowie für Schlafmedizin
- Sie haben umfangreiche Erfahrungen im Bereich Schlafmedizin
- Sie denken und handeln patientenzentriert
- Sie arbeiten selbstständig und strukturiert
- eine ausgeprägte Sozialkompetenz sowie eine gute Kommunikations- und Teamfähigkeit gehören zu Ihren Stärken
Sie verstärken uns hier:
- Sie leiten eigenverantwortlich das Schlaflabor der Poliklinik (20 Stunden/Woche)
- Sie sind in Oberarzt- bzw. Facharztfunktion in der Klinik für Pneumologie und Beatmungsmedizin in der ambulanten und stationären Patientenversorgung tätig. Dieser Anteil kann in Absprache variabel gestaltet werden, sodass die Position mit bis zu 20 Stunden/Woche besetzt werden kann.

Für erste Fragen steht Ihnen außerdem Herr Oliver Stübing, Geschäftsführer der Poliklinik Ernst von Bergmann GmbH, Tel. 0331. 241 - 3 4094 zur Verfügung
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.evb-gesundheit.de.
Schwerbehinderte (m/w/d) werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass als Einstellungsvoraussetzung für alle nach 1970 Geborene ein Nachweis der Masernimmunität bzw. Masernschutzimpfung vorliegen muss.