Tag der Organspende

Organspende

Eine Entscheidung treffen!

Jede und jeder ab 16 Jahren kann Organe spenden. Ein Höchst­alter gibt es nicht. Heißt: auch über 80-Jährige können spenden. Vielen fällt es schwer sich mit dem eigenen Tod zu befassen und sich Gedanken zur Organspende zu machen. Und trotzdem ist es extrem wichtig – vor allem am heutigen Tag der Organspende.

Organspende bedeutet, in der Situation des Todes eines Patienten das Leben eines oder mehrerer anderer Menschen zu retten, die ohne eine Organspende früher oder später sterben würden. Sie ist eine Chance, dem unausweichlichen Tod einen Sinn zu geben. In dem Moment, an dem die Medizin an ihre Grenzen stößt und das Leben eines Patienten nicht mehr zu retten ist, können wir mit Hilfe der Organspende anderen Menschen ein neues Leben schenken oder ihre Lebensqualität deutlich erhöhen.

Aktuell haben sich in Deutschland 84 % der Menschen eine Meinung zur Organspende gebildet. 44 % von ihnen haben diese schriftlich mittels Organspendeausweis dokumentiert. Oftmals wissen die Angehörigen nichts von dieser Entscheidung und müssen im Ernstfall stellvertretend einwilligen oder ablehnen.

Die nackten Zahlen: aktuell warten alleine in Deutschland etwa 8.505 schwerkranke Menschen auf eine Transplantation. Rund 6.600 von ihnen warten auf eine neue Niere. Das sind viermal mehr, als tatsäch­lich vermittelt werden können. In unserem Klinikum in Potsdam konnten im Jahr 2022 durch 8 Organspender 22 Organe erfolgreich vermittelt werden.

Organspender werden

Ob jemand Organspender sein will oder dies ablehnt, ist grundsätzlich eine persönliche Gewissensfrage, die jeder für sich selber beantworten muss. Um Angehörige aber vor der stark belastenden Entscheidung über eine mögliche Organspende zu bewahren, möchten wir dafür werben, zu Lebzeiten eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen.

Bitte treffen Sie möglichst frühzeitig eine Entscheidung, ob Sie Organspender sein wollen oder nicht. Füllen Sie einen Organspendeausweis aus, auch wenn Sie kein Organspender sein möchten. Der Ausweis sieht ausdrücklich auch diese Möglichkeit vor. Führen Sie den Ausweis immer bei sich und informieren Sie auch nahestehende Angehörige über Ihre Entscheidung.

Der Ablauf eine Organspende

Die Durchführung der Todesfeststellung, die Organvermittlung und die Organtransplantation sind in der Verantwortung strikt voneinander getrennt, um im Interesse der Patienten eine rechtlich sichere und gerechte Verteilung der Organe zu sichern. Hierzu arbeiten wir eng mit der DSO - Deutsche Stiftung Organtransplantation - zusammen. In unserem Klinikum in Potsdam finden nach Feststellung des Hirntodes die Organentnahmen statt.

In Deutschland gilt der Zeitpunkt des Individualtodes als Sterbezeitpunkt, damit ist gemeint: zum Zeitpunkt des Todes ist die Hirnfunktion erloschen, während die restlichen Organfunktionen erhalten sind. Sichergestellt wird dies durch die Regelungen im Transplantationsgesetz: Die Feststellung des Todes unterliegt zwei voneinander unabhängigen, in der Hirntoddiagnostik erfahrenen und speziell geschulten Ärzten. Diese Ärzte dürfen weder an der Entnahme noch an der Vermittlung oder Transplantation der Organe des Organspenders beteiligt sein. Es muss zudem eine eindeutige Äußerung des dann Verstorbenen zu Lebzeiten vorliegen, z.B. durch einen Organspendeausweis. Ist dies nicht der Fall, werden die Angehörigen gebeten, nach dessen mutmaßlichen Willen zu entscheiden. Erst dann nimmt unser Ärztlicher Transplantationsbeauftragter, Priv.-Doz. Dr. med. Dirk Pappert, Kontakt mit der DSO auf. Die DSO ist die nach dem Transplantations­gesetz beauftragte Koordinierungsstelle für die Organspende in Deutschland und rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Zum Schutz der Organempfänger veranlasst die DSO medizinische Untersuchungen um die Eignung der Organe des Verstorbenen für eine Organspende sicherzustellen. Zur Ermittlung eines geeigneten Empfängers wird die internationale Organvermittlungsstelle Eurotransplant (ET) informiert.

Die Organentnahme findet dann in organisatorischer Absprache mit den entsprechenden Transplantationszentren am Klinikum Ernst von Bergmann statt. Gespendet werden können Nieren, Herz, Leber, Lunge, Pankreas und Darm – auch Gewebespenden werden durch einen Organspende­ausweis abgedeckt. Die Organspende erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie jede andere Operation auch. Die Ärzte verschließen die Operationswunde sorgfältig und übergeben den Spender in würdigem Zustand für eine mögliche Aufbahrung. Die entnommenen Organe werden gekühlt und sorgfältig verpackt umgehend zu den entsprechenden Transplantationszentren transportiert. Nach etwa vier Wochen erhält Herr PD Dr. Pappert von der DSO eine Rückmeldung über die erfolgreiche Vermittlung und Transplantation der gespendeten Organe.

Haben Sie sich entschieden?

Transplantation ist eine wichtige und etablierte Therapieform, die Menschenleben rettet oder Menschen vor einem ’Tod auf Raten’ bewahren kann. Viele unserer Mitarbeitenden haben bereits für sich eine Entscheidung getroffen und diese schriftlich mittels Organspendeausweis dokumentiert. Damit gehören sie zu den oben genannten 44 % der Deutschen, die einen Organspendeausweis besitzen und ihre Angehörigen vor dieser belastenden Entscheidung bewahren.

Treffen Sie für sich eine Entscheidung und dokumentieren diese. Ja oder Nein – das entscheiden Sie.

Organspendeausweis online ausfüllen oder kostenfrei bestellen

Ärztlicher Transplantationsbeauftragter

Priv.-Doz. Dr. med. Dirk Pappert