Besuch
Besucherhinweise in Zeiten von Corona (gültig ab 01. Februar 2024)
- Für Besucherinnen und Besucher gilt ab dem 01. Februar die Empfehlung während des gesamten Aufenthalts in den Räumlichkeiten des Klinikums eine Maske (Mund-Nase-Schutz) zu tragen. Eine Maskenpflicht besteht nur noch im direkten Kontakt zu Patientinnen und Patienten.
- Besuche von isolationspflichtigen Patient*innen (dazu zählt auch das Sars-CoV-2-Virus), sowie die Begleitung von Patient*innen in der Notaufnahme, sind auch weiterhin nur in besonderen Situationen und Lebenslagen nach Absprache möglich.
- Für Stationen mit aktiven Ausbruchsgeschehen gilt ein Besuchsverbot.
Ausnahmeregelungen gelten bis auf weiteres für folgende Bereiche:
Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin sowie für die Onkologische Ambulanz