Bis zum 31.12.2025 wird jedem Bewerber (m/w/d) mit dem ein Arbeitsverhältnis begründet wird, eine Antrittsprämie gezahlt. Die Höhe beträgt 2.500,00 € brutto (bei Vollzeit, Teilzeit anteilig) unmittelbar bei Antritt des Arbeitsverhältnisses und weitere 2.500,00 € brutto (bei Vollzeit, Teilzeit anteilig), sofern das Arbeitsverhältnis 1 Jahr bestanden hat für folgende Berufsgruppen:
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Pflegefachfrau/-mann
- Operationstechnische/r Assistent/in
- Anästhesietechnische/r Assistent/in
- Fach-Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Absolvent/in der Gesundheitsakademie in o.g. Berufsgruppen und Übernahme in ein Arbeitsverhältnis
- Altenpfleger/in
Die Mitarbeitenden (m/w/d), bei denen das Arbeitsverhältnis in den ersten sechs Monaten endet, müssen die Antrittsprämie in voller Höhe zurückzahlen. Dies gilt nicht bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eigener Kündigung des Arbeitnehmers, die durch einen wichtigen Grund nach § 626 Abs. 1 BGB durch die Arbeitgeberin veranlasst wurde.
Die Antrittsprämie gilt nicht für Bewerber/innen, welche über eine Vermittlungsfirma / Personalberatungsfirma eingestellt bzw. vermittelt werden. Die Antrittsprämie gilt ebenso nicht für Bewerber/innen, welche innerhalb der Klinik-Gruppe wechseln.