Im Überblick

Unsere Beauftragten

Die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH und ihre Tochtergesellschaften stehen für ein offenes und transparentes Miteinander. Daher ist es uns wichtig, dass Mitarbeiter und Dritte bei Korruptionsverdacht grundsätzlich das Gespräch mit den Antikorruptionsbeauftragten des Klinikums suchen. Die Hinweise können namentlich oder anonym gegeben werden. Die Identität des Hinweisgebers wird nur im Fall einer ausdrücklichen Zustimmung preisgegeben.

Der Antikorruptionsbeauftragte ist in seiner Funktion weisungsunabhängig und nimmt Ihre Informationen vertraulich entgegen.

Leiter Datenschutz, Innenrevision, Antikorruption
Bernhard Giese-Leung

Zuständige Ombudsfrau für die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH:

Dr. Kathrin J. Niewiarra
Elke Schaefer Rechtsanwälte

Philippistraße 11
14059 Berlin

030 20238854

klinikumevb@ra-elkeschaefer.de

Frau Dr. Kathrin J. Niewiarra steht für Mitarbeitende und Dritte als unabhängige Ansprechpartnerin für die Aufnahme von Hinweisen über Korruptionsverdacht zur Verfügung.

Korruptionsprävention der Landeshauptstadt Potsdam

Die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH ist ein kommunales Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam. Nähere Informationen zur Korruptionsprävention der Landeshauptstadt Potsdam finden Sie unter: http://www.potsdam.de/cms/ziel/988426/DE/

Portraitfoto männliche Person
Leiter Stabsstelle Arbeitssicherheit
Dirk Schneider

Datenschutzbeauftragter des Klinikums Ernst von Bergmann Potsdam und der Klinik Ernst von Bergmann Bad Belzig

Leiter Datenschutz, Innenrevision, Antikorruption
Bernhard Giese-Leung

Große Krankenhäuser in Deutschland, darunter auch das Klinikum Ernst von Bergmann, müssen seit dem Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes für das Gesundheitswesen (Korb 2 der BSI-KRITIS-Verordnung) am 30. Juni 2019 strenge Anforderungen an die IT-Sicherheit erfüllen. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben zur Sicherheit der Informationstechnik hilft den Kliniken, die medizinische Versorgung der Patienten auch weiterhin auf einem hohen Niveau zu gewährleisten. Dazu gehört die Wahrung der Verfügbarkeit von Daten (z.B. durch den Schutz vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Löschung), Wahrung der Integrität (z.B. durch den Schutz vor Manipulation der Patientendaten) sowie die Wahrung der Vertraulichkeit (z.B. durch Schutz gegen unberechtigte Weitergabe von persönlichen Daten). 

Weitere Informationen zum Thema IT-Sicherheit in Krankenhäusern:

  • Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) für Krankenhäuser“ ab einer bestimmten Größe, Oktober 2019 | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

https://www.dkgev.de/themen/digitalisierung-daten/informationssicherheit-und-technischer-datenschutz/informationssicherheit-im-krankenhaus/

  • „Patientendaten-Schutz-Gesetz“,  Oktober 2020 | Bundesgesundheitsministerium BMG

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientendaten-schutz-gesetz.html

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Sicherheit der Informationstechnik haben, wenden Sie sich gerne an unseren Beauftragten für die Informationssicherheit.

Portraitfoto David Johnston
Informationssicherheitsbeauftragter (ISB)
David Johnston

Die Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH sowie die weiteren Konzerngesellschaften bekennen sich zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb ihrer Lieferkette und betrachtet den Schutz von Menschenrechten als zentrales Element.

Hier gelangen Sie zur geltenden „Grundsatzerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)“.

Meldestelle

Verstöße gegen das Gesetz müssen frühzeitig erkannt werden, entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet und mögliche Schäden abgewendet werden. Jeder kann Hinweise auf mögliche Gesetzes- oder Regelverstöße einschließlich menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken entlang der gesamten Lieferkette melden und zwar angefangen von Verdachtsmomenten bis hin zu nachweisbaren Regelverstößen. 

Jeder Hinweis und jede Beschwerde wird von der Ernst von Bergmann Gruppe ernst genommen und die hinweisgebende Person über den Fortgang zu den Untersuchungen der gemeldeten Fälle informiert. 

Für das Einreichen von Hinweisen, wurde eine eigens hierfür vorgesehene E-Mail-Adresse eingerichtet an die sich Hinweisgeber vertrauensvoll wenden können: LKSG@klinikumevb.de 

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz haben, wenden Sie sich gerne an unseren LkSG-Beauftragten.

Leiter Einkauf
Thomas Brink

Die Medizinproduktesicherheitsbeauftragten der Gesellschaften am Standort Potsdam erreichen Sie unter:

medizinproduktesicherheitsbeauftragter@klinikumevb.de


Den Medizinproduktesicherheitsbeauftragten der Klinik Ernst von Bergmann Bad Belzig gGmbH erreichen Sie unter:

medizinproduktesicherheitsbeauftragter@klinikevb.de


Den Medizinproduktesicherheitsbeauftragten der Lausitz Klinik Forst erreichen Sie unter:

medizinproduktesicherheitsbeauftragter@lausitzklinik.de

Dr. med. Christiane Hübler

Leitung Qualitätskontrolle

DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gGmbH

Institut für Transfusionsmedizin Berlin
Hindenburgdamm 30 A
12203 Berlin

030 80681-220
 

Die Frage einer Organspende trifft Angehörige in einer extremen Situation. Sie trauern um einen geliebten Menschen und sollen weitreichende Entscheidungen treffen. Unser hochqualifiziertes medizinisches Personal begleitet die Angehörigen auf menschliche und einfühlsame Weise und hilft ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Unser Klinikum arbeitet eng mit der Deutschen Stiftung Organspende (DSO) zusammen, um auf diese Extremsituationen jederzeit vorbereitet zu sein und die Angehörigen bei dieser wichtigen Entscheidung umfassend zu begleiten. Gemeinsam mit der DSO kommt es zu regelmäßigen Schulungen aller betroffenen ärztlichen und pflegerischen Mitarbeitenden im Klinikum EvB.

Weitere Informationen finden Interessierte auf der Seite "Organspende".

Departmentleiter
Priv.-Doz. Dr. med. Dirk Pappert