Entlassung und Nachsoge

Die meisten Patientinnen und Patienten möchten nach der Behandlung im Krankenhaus so schnell wie möglich wieder nach Hause. Viele Fragen stellen sich gerade dann, wenn der Tag der Entlassung naht. Wir möchten Ihnen dabei helfen, hier schon die richtigen Antworten zu finden. 

Wenn Ihr Entlassungstermin naht, wird Ihr behandelnder Arzt das Gespräch mit Ihnen suchen. Sie sprechen über den geplanten Entlassungstag und mögliche Verordnungen oder empfohlene Anschlussbehandlungen. Im Arztgespräch können Sie Ihre Fragen zur Behandlung und zur Weiterbehandlung stellen.

Entlassbrief

Bei Ihrer Entlassung erhalten Sie einen Arztbrief für die ambulante Weiterbehandlung durch Ihren Haus- oder Facharzt, in dem Diagnosen, Therapie und ggf. die verordneten Medikamente verzeichnet sind. Sollten ausführliche Informationen notwendig sein, erfolgen diese auf dem Postweg.

ENTLASSMANAGEMENT UND SOZIALDIENST

Alle Patient*innen, die auch nach dem stationären Aufenthalt in unserer Klinik, Pflege- oder Hilfebedarf haben und/oder einer Anschlussheilbehandlung (AHB) bedürfen, werden durch Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und die Mitarbeitenden des Sozialdienstes der Klinik individuell betreut und beraten. Der Sozialdienst leistet Hilfestellung bei der Beantragung, Organisation und Koordination der Maßnahmen. Alle wesentlichen Informationen zu Ihrer Erkrankung und zur Therapie werden Ihnen mitgegeben bzw. rechtzeitig an die nachbehandelnde Stelle übermittelt.

Abmeldung

Vor dem Verlassen des Klinik bitten wir Sie, die Patientenaufnahme in der Ebene 1 der Klinik aufzusuchen, um das Krankenhaustagegeld in Höhe von 10,00 Euro pro Tag (max. für 28 Tage im Jahr) an der Kasse zu bezahlen. Zuzahlungen werden als Eigenbeteiligung für stationäre Krankenhausleistungen, stationäre Vorsorgeleistungen, ambulante und stationäre Rehabilitationsleistungen sowie Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen berechnet. Es gilt eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10,00 Euro pro Kalendertag. Die Zuzahlung muss bei Inanspruchnahme von bis zu 28 Tagen pro Kalenderjahr entrichtet werden. Darüber hinaus gibt es keine Zuzahlungspflicht. Sollten Sie im aktuellen Kalenderjahr hierfür bereits Zuzahlungen geleistet haben, so reichen Sie bitte die entsprechenden Bescheinigungen bei der Aufnahme mit ein. 

Gern senden wir Ihnen auch eine Rechnung nach Hause.

Für folgende Personengruppen besteht keine Zuzahlungspflicht:

  • Patient*innen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Mütter bis zum 6. Tag nach der Entbindung
  • berufsgenossenschaftliche Krankheitsfälle
  • Privatversicherte

Nachsorge

Die Ernst von Bergmann Gruppe bietet allen Patientinnen und Patienten die Möglichkeit der umfassenden Behandlung aus einer Hand. Dazu gehört auch – wenn gewünscht – die ambulante Weiterbehandlung in der. Selbstverständlich erfolgt Ihre eventuell notwendige Nachsorge durch unsere Ärzt*innen in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt und den jeweiligen Fachärzt*innen.