Besucherhinweise in Zeiten von Corona (gültig ab 07. April 2023)

Voraussetzungen für den Einlass

  • Besucher dürfen ohne Maskenpflicht und ohne Testpflicht das Haus betreten.
  • Besuche von isolationspflichtigen Patient*innen (dazu zählt auch das Sars-CoV-2-Virus), sowie die Begleitung von Patient*innen in der Notaufnahme, sind auch weiterhin nur in besonderen Situationen und Lebenslagen nach Absprache möglich.
  • Ein Besuchsverbot gilt ebenfalls für Stationen mit aktiven Ausbruchsgeschehen.

Für Begleitpersonen in der Geburtshilfe gilt:

  • Personen, die auf der Geburtsstation als Begleitung im Familienzimmer mit aufgenommen werden, werden bei Aufnahme auf Sars-CoV-2 getestet

Ausnahmeregelungen gelten bis auf weiteres für folgende Bereiche:

Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin sowie für die Onkologische Ambulanz

Klinik für Geriatrie