Besuch
Besucherhinweise in Zeiten von Corona (gültig ab 07. April 2023)
Voraussetzungen für den Einlass
- Besucher dürfen ohne Maskenpflicht und ohne Testpflicht das Haus betreten.
- Besuche von isolationspflichtigen Patient*innen (dazu zählt auch das Sars-CoV-2-Virus), sowie die Begleitung von Patient*innen in der Notaufnahme, sind auch weiterhin nur in besonderen Situationen und Lebenslagen nach Absprache möglich.
- Ein Besuchsverbot gilt ebenfalls für Stationen mit aktiven Ausbruchsgeschehen.
Für Begleitpersonen in der Geburtshilfe gilt:
- Personen, die auf der Geburtsstation als Begleitung im Familienzimmer mit aufgenommen werden, werden bei Aufnahme auf Sars-CoV-2 getestet
Ausnahmeregelungen gelten bis auf weiteres für folgende Bereiche:
Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin sowie für die Onkologische Ambulanz